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   VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235   

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VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235 (https://dejure.org/2009,71710)
VG München, Entscheidung vom 15.12.2009 - M 1 K 09.3235 (https://dejure.org/2009,71710)
VG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - M 1 K 09.3235 (https://dejure.org/2009,71710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verdacht auf zusätzlichen Gebrauch psychoaktiv wirkender Stoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 CS 09.1118

    Feststehender gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Die hierauf zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 20. Juli 2009 zurückgewiesen (Az.: 11 CS 09.1118).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009, auf die Gerichts- sowie die Behördenakten auch in den Verfahren M 1 S 09.983 sowie 11 CS 09.1118 Bezug genommen.

    Zum einen handelt es sich auch bei Ephedrin, wie bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2009 (a.a.O.) und dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2009 (a.a.O.), auf deren Begründung insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird, dargelegt wurde, um einen psychoaktiv wirkenden Stoff, dessen zusätzlicher Gebrauch beim Konsum von Cannabis ebenfalls die Fahreignung ausschließt (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV).

  • VG München, 14.04.2009 - M 1 S 09.983

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entzug der Fahrerlaubnis; Bedenken gegen die

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 12. März 2009 beantragte der Kläger einstweiligen Rechtschutz, der mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2009 (Az.: M 1 S 09.983) abgelehnt wurde.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009, auf die Gerichts- sowie die Behördenakten auch in den Verfahren M 1 S 09.983 sowie 11 CS 09.1118 Bezug genommen.

    Zum einen handelt es sich auch bei Ephedrin, wie bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 14. April 2009 (a.a.O.) und dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2009 (a.a.O.), auf deren Begründung insoweit ausdrücklich Bezug genommen wird, dargelegt wurde, um einen psychoaktiv wirkenden Stoff, dessen zusätzlicher Gebrauch beim Konsum von Cannabis ebenfalls die Fahreignung ausschließt (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV).

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Im Fall gelegentlichen Cannabiskonsums kann statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu vereinbarenden Konsumverhalten genügen, wobei dann aber angesichts der großen Rückfallgefahr in ein die Fahreignung ausschließendes Verhaltensmuster keine geringeren Anforderungen an die Dauer der Änderung des Konsumverhaltens gestellt werden dürfen, d.h. die Einhaltung der Einjahresfrist ist deshalb gerade in derartigen Konstellationen unverzichtbar (BayVGH v. 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526).

    Hierzu bedarf es grundsätzlich einer psychologischen Bewertung auf Basis einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (vgl. BayVGH v. 2.4.2003, Az.: 11 CS 03.298; v. 9.5.2005, Az.: 11 CS 04.2526).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Zum anderen ist aber auch erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens vorlagen, diese somit rechtmäßig war (BVerwG vom 9.6.2005, NJW 2005, 3081).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Dieser zugestandene Cannabiskonsum ist als gelegentlicher im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV n.F. einzustufen, da er hinter dem regelmäßigen zurück bleibt, also nicht täglich oder nahezu täglich erfolgt ist, aber häufiger als einmal stattgefunden hat (BayVGH vom 25.01.2006, DAR 2006, 349 = zfs 2006, 294).
  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Diese Forderung einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (...) zu erheben" (BayVGH v. 2.7.2003, Az.: 11 CS 03.1249; v. 3.2.2004, Az.: 11 CS 04.157; v. 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2814; VG München v. 29.11.2004, Az. M 6b S 04.5659; v. 11.3.2005, Az.: M 6a S 05.554; v. 26.4.2005, Az.: M 6b S.05.603).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2814

    Erforderlichkeit einer regelmäßigen Abstinenzdauer von einem Jahr nach

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Diese Forderung einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (...) zu erheben" (BayVGH v. 2.7.2003, Az.: 11 CS 03.1249; v. 3.2.2004, Az.: 11 CS 04.157; v. 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2814; VG München v. 29.11.2004, Az. M 6b S 04.5659; v. 11.3.2005, Az.: M 6a S 05.554; v. 26.4.2005, Az.: M 6b S.05.603).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2665

    Kokainkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; kein Sonderfall im Sinne der

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Dabei zieht nach dem Willen des Verordnungsgebers grundsätzlich bereits der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis den Verlust der Fahreignung nach sich (BayVGH v. 24.11.2008 - 11 CS 08.2665 - juris).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der

    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Vorliegend wurde aber keine Begutachtung zum Abstinenznachweis angeordnet, sondern zu der Frage, ob der Kläger die Fahreignung überhaupt verloren hat (BayVGH v. 2.3.2009 - 11 CS 08.3150 - juris).
  • VG München, 29.11.2004 - M 6b S 04.5659
    Auszug aus VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.3235
    Diese Forderung einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums (...) zu erheben" (BayVGH v. 2.7.2003, Az.: 11 CS 03.1249; v. 3.2.2004, Az.: 11 CS 04.157; v. 11.11.2004, Az.: 11 CS 04.2814; VG München v. 29.11.2004, Az. M 6b S 04.5659; v. 11.3.2005, Az.: M 6a S 05.554; v. 26.4.2005, Az.: M 6b S.05.603).
  • VG München, 11.03.2005 - M 6a S 05.554
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